Schutz vor Bedrohung, Verletzung oder Vergeltung

Sie werden bedroht?
Dann müssen Sie sich sofort an die Polizei wenden.
Dafür können Sie den Notruf anrufen.
Die Nummer vom Notruf ist: 110
Die Polizei bespricht dann mit Ihnen:
Das können wir für Ihre Sicherheit machen.
Zum Beispiel ob Sie in eine sichere Unterbringung gehen.
Zum Beispiel in ein Frauen·haus.
Die Frauen·häuser stehen auch auf der Liste
mit den Einrichtungen für Unterstützung.
Die Polizei sagt Ihnen auch:
Hier können Sie weitere Hilfe bekommen.
Zum Beispiel eine Beratungsstelle.

Sie werden bedroht?
Aber es ist nicht direkt in dem Moment gefährlich für Sie?
Dann können Sie sich auch selbst an eine Beratungsstelle wenden.

Hinweis:
Sie werden akut bedroht?
Dann sprechen Sie mit einer Vetrauens·person.
Und rufen Sie die Polizei an.
Das können Sie über den Notruf 110 machen.