Gehbehinderte oder sonst in der Kontaktaufnahme eingeschränkte Betroffene

Als Betroffene oder Betroffener einer Straftat können Sie Hilfe und Beratung in vielfältiger Weise in Anspruch nehmen. Wenn Sie in der Kontaktaufnahme zu Behörden, Institutionen und Unterstützungseinrichtungen durch Probleme in Ihrer Beweglichkeit oder ähnliche Ursachen eingeschränkt sind, können Sie telefonisch bei den in der Liste der Unterstützungseinrichtungen verzeichneten Einrichtungen um Unterstützung, zum Beispiel einen Hausbesuch, nachfragen. Zwar bieten nicht alle Unterstützungseinrichtungen Hausbesuche an. Bei der Stiftung Opferhilfe und den ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des WEISSEN RING e.V. ist das auf Anfrage möglich.

 

Wenn Sie die Auswahl „barrierefrei“ bei Ihrer Suche in der Liste treffen, werden Ihnen außerdem die Institutionen und Einrichtungen angezeigt, die barrierefrei zu erreichen sind.