Unterstützung bei besonderem Bedarf

Wenn Sie durch eine Straftat und ein bevorstehendes Strafverfahren besonders belastet sind, so bietet die psychosoziale Prozessbegleitung eine besonders intensive und qualifizierte Form der Unterstützung.

Die psychosoziale Prozessbegleitung kann in jedem Stadium des Strafverfahrens begonnen werden,
also auch schon vor Anzeigeerstattung und kann nach Beendigung des Strafverfahrens weitergeführt werden. Sie bietet qualifizierte Betreuung und Informationen und leistet auch im Alltag wichtige Hilfestellung in den ganz individuellen Problemlagen.

Sie erhalten

  • ausführliche Informationen über das Ermittlungs- und Strafverfahren,
  • Aufklärung über die Rechte und Pflichten als Zeugin oder Zeuge,
  • umfassende Vorbereitung auf die Hauptverhandlung und Begleitung zur Aussage vor Gericht,
  • bei Bedarf Vermittlung an andere Fachkräfte, wie z. B. Ärztinnen und Ärzte oder Therapeutinnen und Therapeuten,
  • einen vertrauten Rahmen zur Besprechung von Fragen und Unsicherheiten.

In Niedersachsen können Sie die psychosoziale Prozessbegleitung bei Bedarf kostenlos erhalten. Unter dem Stichwort psychosoziale Prozessbegleitung finden Sie Personen und Unterstützungseinrichtungen in Ihrer Nähe in der Liste der Unterstützungseinrichtungen

Informationsmaterialien


Flyer

Plakat

Leichte Sprache

Die Informationsmaterialien können bei der Koordinierenden Stelle der psychosozialen Prozessbegleitung jederzeit kostenlos als Druckexemplare bestellt werden:
Koordinierende Stelle der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel.: 0511-120 / -8728
E-Mail: MJH-KoordinierungsstellepProbe@mj.niedersachsen.de

In Niedersachen anerkannte psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter