Sie wurden bestohlen

Wenn Sie bestohlen wurden, ist es wichtig, dass die Polizei Kenntnis von der Straftat erhält und notwendige Maßnahmen ergreifen kann, damit Sie Ihr Eigentum vielleicht zurückbekommen können. Dazu ist es erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten. Das können Sie entweder online unter https://www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de oder persönlich in jeder Polizeidienststelle tun.

Bei der Anzeigeaufnahme benötigt die Polizei einige Unterlagen von Ihnen. Bitte nehmen Sie zur persönlichen Anzeigeerstattung Ihren Personalausweis und Eigentumsnachweise (Kaufverträge), den Fahrradpass oder eine Auflistung der Individualnummern der entwendeten Gegenstände mit. Wichtig für die Anzeige sind Angaben zum möglichen Tathergang und zu Tatzeiten.

Hinweis:
Über die Anzeigeerstattung wegen Diebstahls erhalten Sie eine Bestätigung von der Polizei. Diese Bestätigung sollten Sie unverzüglich Ihrer Versicherung mitteilen, damit Sie eventuelle Ersatzansprüche der Versicherung nicht verlieren.

Hinweis bei Diebstahl Ihrer EC- oder Kredit-Geldkarte:

Eine entwendete EC- oder Kredit-Geldkarte sollten Sie unverzüglich sperren lassen. Veranlassen können Sie dies zu jeder Tages- und Nachtzeit unter folgenden zentralen Rufnummern:

EC-Karten: Telefon 01805 021021
MasterCard (nur Deutschland): 0800 - 819 1040;
international (R-Gespräch): +1 - 636 7227 111
VISA Card (nur Deutschland): 0800 - 811 8440;
international (R-Gespräch): + 1 410 581 9994
American Express: Telefon: 069 97971000
Diners Club: Telefon: 069 66166123 oder 01805 336696 - 24h-Nummer (0,12€/Min.)

Vom Ausland aus:+49 und dann die jeweilige Nummer ohne die "0" der Vorwahl.

Zur Sperrung von Euroscheck- bzw. Bankkontenkarten benötigen Sie Ihre Kontonummer. Kreditkarten können Sie am einfachsten durch Angabe der Kreditkartennummer sperren lassen. Steht Ihnen diese nicht zur Verfügung, reichen meist auch Ihr Name, Geburtsdatum und Ihre Adresse sowie der Name Ihrer Bank. Teilweise ist auch eine nur vorübergehende Sperrung möglich. Sind Sparbücher oder Anlagedokumente abhanden gekommen, so melden Sie dies bitte unverzüglich bei Ihrem Geldinstitut.

Hinweis bei Diebstahl Ihres Handys:
Lassen Sie Ihren Anschluss möglichst umgehend sperren – vor allem dann, wenn das Handy eingeschaltet war. Den Auftrag dazu erteilen Sie über die Hotline des Anbieters, bei dem Sie den Kartenvertrag abgeschlossen haben. Halten Sie neben Ihrer Mobiltelefonnummer auch die Kartennummer sowie Ihr Kenn- bzw. Passwort bereit. Sie können die Sperrung jedoch auch schriftlich, z. B. per Fax, veranlassen.

T-D1: Telefon 01803 302202; Auslands-Service-Nummer:+49 1803 302202 (gebührenpflichtig)
D2 Vodafone: Telefon 0800 1721212; Auslands-Service-Nummer: +49 172 1212 (gebührenpflichtig)
E-Plus: Telefon 0177 1000; Auslands-Service-Nummer: +49 177 1000 (gebührenpflichtig)
O2: Telefon 01805 624357 (0,0533 € pro 15 Sek.) Kosten zur Sperrung der SIM-Karte: 12,50 €; Auslands-Service-Nummer: +49 179 55222 (gebührenpflichtig)

Sind Sie sich sicher, bestohlen worden zu sein? Dann sollten Sie umgehend Anzeige erstatten. Für die Fahndung nach Ihrem Gerät benötigt die Polizei die 15-stellige Seriennummer (IMEI-Nummer) Ihres Mobiltelefons. Diese Nummer können Sie durch Eingabe der Tastenkombination *#06# feststellen. Notieren Sie die Nummer in Ihren Unterlagen.

Wie geht es weiter?

Die Bearbeitung Ihrer Strafanzeige erfolgt bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle und der zuständigen Staatsanwaltschaft. Es kann sein, dass sich bei der Bearbeitung weitere Rückfragen ergeben und Sie deshalb nochmals schriftlich befragt oder zu einer Zeugenvernehmung vorgeladen werden.

Hinweis:

Wenn Sie bestohlen wurden, können Sie sich auch an die Einrichtungen in der Liste der Unterstützungseinrichtungen wenden. Wenn Sie durch den Diebstahl in akute finanzielle Not geraten sind, finden Sie hier finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.