Ausgleich von Folgen von der Straf·tat

Sie haben eine Straf·tat erlebt?
Dann haben Sie vielleicht Angst.
Und Sie haben vielleicht Schmerzen.
Und Sie haben vielleicht finanzielle Probleme.
Grundsätzlich kann jedes Opfer von einer Straf·tat
Schadens·ersatz oder Schmerzens·geld verlangen.
Der Täter muss dann dafür bezahlen.
Aber oft kann der Täter das nicht bezahlen.
Vielleicht weil er selbst kein Geld hat.
Und Versicherungen bezahlen oft nicht dafür.
Oder sie bezahlen nicht das ganze Geld.
Oft weiß man auch nicht:
Wer ist der Täter?
Sie haben durch die Straf·tat finanzielle Probleme?
Dann können Sie sich an das Sozial·amt wenden.
Oder an andere Einrichtungen.
Hier finden Sie eine Liste
 

Leistungen für Betroffene von extremistischen Straf·taten

Zu extremistischen Straf·taten gehören zum Beispiel Körper·verletzungen.
Der Täter hat aber das Opfer aus einem bestimmten Grund ausgesucht.
Der Täter ist gegen das Opfer als Person.
Zum Beispiel wegen der Religion vom Opfer.
Oder wo das Opfer herkommt.
Oder die politische Meinung von dem Opfer.
Der Täter von einer extremistischen Straf·tat ist oft

  • rechts·extrem,
  • fremden·feindlich,
  • anti·semitisch
    Das bedeutet:
    Eine Person ist gegen Juden.
  • islamistisch oder
  • links·extrem.

Aber auch sehr starke Bedrohungen können extremistisch sein.
Oder wenn Ihre Ehre verletzt wird.
Zum Beispiel durch extreme Beleidigungen.
In diesen Fällen entscheidet das Bundes·amt für Justiz:
Diese Entschädigung bekommt das Opfer.
Die Entschädigung müssen Sie als Opfer
aber bei dem Bundes·amt beantragen.
Auf dieser Internet·seite finden Sie das Antrags·formular.
Und Sie finden die Kontakt·daten für Fragen.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Haerteleistungen/extremistisch/Service/Formulare/Formulare_node.html

 

Entschädigung für Betroffene von Gewalt·taten

Sie haben eine Gewalt·tat erlebt?
Dann können Sie einen Antrag auf Entschädigung stellen.
Dazu gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Gesetz für die Entschädigung für Opfer von Gewalt·taten.
In dem Gesetz steht:
Sie haben das Recht auf staatliche Leistungen.
Das bedeutet:
Das Sie Leistungen vom Land Deutschland bekommen können.
Diese Leistungen sind anders als das Schmerzens·geld.
Das Schmerzens·geld bekommen Sie vom Täter.

Was müssen Sie über die Gewalt·tat sagen?

Die Versorgungs·behörde muss genau wissen:
Das ist bei der Gewalt·tat passiert.
Aber vielleicht gibt es keine Zeugen.
Dann müssen Sie mitwirken.
Sie müssen bei Ihrem Antrag auf Entschädigung sehr genau schreiben:
Das ist bei der Gewalt·tat passiert.
Sie schreiben ganz genau auf:
Das ist passiert.
Dann muss die Versorgungs·behörde vielleicht nicht nachfragen.
Vielleicht können Sie nicht alles ganz genau aufschreiben.
Dann reicht erstmal auch:

 

  • Wo ist die Gewalt·tat passiert.
  • Wann ist die Gewalt·tat passiert.

Vielleicht gibt es schon ein Straf·verfahren.
Dann helfen die Ergebnisse auch für den Antrag.
Und dann müssen Sie vielleicht nicht nochmal
alles über die Gewalt·tat erzählen.
Dafür müssen Sie das Akten·zeichen von der Polizei angeben.
Oder das Akten·zeichen von der Staats·anwaltschaft.
Mit dem Akten·zeichen kann die Versorgungs·behörde
die Akten von der Ermittlung anfordern.

Weiter unten finden Sie einen Link.
Über den Link können Sie folgende Dokumente herunterladen:

Unterstützung bei dem Antrag

Sie müssen bei dem Antrag viel aufschreiben.
Vielleicht fällt Ihnen das schwer.
Dann können Sie Unterstützung bekommen.
Dafür können Sie sich bei der Versorgungs·behörde melden.
Oder bei einer anderen Sozial·behörde.
Die Adresse von Ihrer Versorgungs·behörde finden Sie auf der Internet·seite vom Landes·amt für Soziales, Jugend und Familie.
Das Landes·amt ist vom Land Niedersachsen.
Und Sie finden die Adressen unter diesem Link

Hinweis:
Der Täter wurde im Straf·verfahren freigesprochen?
Sie können vielleicht trotzdem eine Entschädigung bekommen.
Die Polizei konnte keinen Täter ermitteln?
Dann können Sie vielleicht trotzdem eine Entschädigung bekommen.

Mehr Informationen
Sie wollen mehr Informationen über
die Hilfen für Opfer von Gewalt·taten?
Dann klicken Sie auf diesen Link.
Aber die Seite ist nicht in Leichter Sprache.

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